Ambulante Operationen in der Tagesklinik
(Ambulante
Behandlungen, die
einen stationären Aufenthalt ersetzen)
Für die Fahrt nach ambulanten Augenoperationen gelten folgende
Voraussetzungen:
•
Ärztliche Verordnung für jede Fahrt erforderlich
•
Keine gesonderte Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
(Ausnahme: HEK)
•
Gesetzlicher Eigenanteil wird im Taxi bezahlt
• Kein
Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.
• Die Hin- und Rückfahrt zu einer Nachuntersuchung ist genehmigungsfrei.
Für die Fahrt nach anderen ambulanten Operationen gelten folgende
Voraussetzungen:
Nur
für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den
Buchstaben aG,
H oder Bl und Personen mit
der Pflegestufe 4 oder 5
ohne gesonderte
Genehmigung der Krankenkasse.
Ebenfalls bei Pflegestufe 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung.
•
Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung
für
Krankenfahrten,
sofern Sie keinen
Schwerbehindertenausweis mit o. g. Merkzeichen besitzen.
•
Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch
Ihren Arzt
erforderlich
• Der gesetzliche Eigenanteil wird pro
Fahrt im Taxi bezahlt.
• Kein Eigenanteil bei
Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.
Für den Hinweg zur ambulanten Operation benötigen Sie eine gesonderte
Genehmigung der Krankenkasse, sofern Sie keinen Behindertenausweis
mit dem Merkzeichen aG besitzen, oder Pflegestufe 2 oder 3 festgestellt
wurde.
(Sollten Sie eine oder mehr Nächte im Krankenhaus verbringen, gelten die
Voraussetzungen des stationären Aufenthalts.)
Sie erreichen uns unter: (0421) 3770 7800
oder mobil unter: 0174 499 72 77
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