Ambulante Operationen in der Tagesklinik
(Ambulante Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen)

Für die Fahrt nach ambulanten Augenoperationen gelten folgende Voraussetzungen:

• Ärztliche Verordnung für jede Fahrt erforderlich

• Keine gesonderte Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  (Ausnahme: HEK)

• Gesetzlicher Eigenanteil wird im Taxi bezahlt

• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
  entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.

• Die Hin- und Rückfahrt zu einer Nachuntersuchung ist genehmigungsfrei.



Für die Fahrt nach anderen ambulanten Operationen gelten folgende Voraussetzungen:

Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG,
H oder Bl und Personen mit der Pflegestufe 4 oder 5 ohne gesonderte
Genehmigung der Krankenkasse.
Ebenfalls bei Pflegestufe 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung.

• Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung für Krankenfahrten,
  sofern Sie keinen Schwerbehindertenausweis mit o. g. Merkzeichen besitzen.

• Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch Ihren Arzt erforderlich

• Der gesetzliche Eigenanteil wird pro Fahrt im Taxi bezahlt.

• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
  entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.



Für den Hinweg zur ambulanten Operation benötigen Sie eine gesonderte
Genehmigung der Krankenkasse, sofern Sie keinen Behindertenausweis
mit dem Merkzeichen aG besitzen, oder Pflegestufe 2 oder 3 festgestellt
wurde.
(Sollten Sie eine oder mehr Nächte im Krankenhaus verbringen, gelten
die
Voraussetzungen des
stationären Aufenthalts.)


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Sie erreichen uns unter: (0421) 3770 7800
oder mobil unter: 0174 499 72 77

oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de