Fahrten zu ambulanten Behandlungen
(Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlung im Krankenhaus)
Für Fahrten zu Arztbesuchen, Krankengymnastik usw.
gelten folgende
Voraussetzungen:
Nur
für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den
Buchstaben
aG, H oder Bl und Personen mit
der Pflegestufe 4 oder 5
ohne
gesonderte Genehmigung der Krankenkasse.
Ebenfalls möglich bei Pflegestufe 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung.
•
Beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung
für
Krankenfahrten, sofern Sie keinen
Schwerbehindertenausweis mit
o. g. Merkzeichen besitzen.
•
Zusätzlich ist weiterhin eine Verordnung jeder Fahrt durch
Ihren Arzt
erforderlich
• Der gesetzliche Eigenanteil wird pro
Fahrt im Taxi bezahlt.
• Kein Eigenanteil bei
Vorlage eines Befreiungsausweises oder einer
entsprechenden Erklärung der Krankenkasse.
Sie
erreichen uns unter: (0421) 3770 7800
oder mobil unter: 0174
499 72 77
oder per Email unter: Info@Bremer-Taxi.de